Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Sendler Solution) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://weiterbildungssupport.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 01.06.2023 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 20.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Karsten Sendler
Sendler Solution
Blumenweg 8
26419 Schortens

Barriere gefunden?

Nutzen Sie unser Formular, um uns Barrieren auf unserer Website zu melden:

Zur Barriere-Meldung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Die Verantwortung für die Erstellung und Pflege der Webinhalte, einschließlich der Alternativtexte für Bilder, liegt bei den jeweiligen Kunden, die ihre Seiten auf unserem Portal verwalten. Unser System stellt alle notwendigen Funktionen zur Verfügung, um diese Inhalte barrierefreie zu erstellen. Wir können jedoch keine Garantie für die vollständige und korrekte Pflege dieser individuellen Inhalte durch unsere Kunden übernehmen.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Als Kleinunternehmen sind wir von der gesetzlichen Pflicht zur vollständigen Barrierefreiheit ausgenommen. Trotzdem setzen wir uns freiwillig dafür ein, unsere Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Als Terminplaner-Website stellen wir die Inhalte unserer Kunden dar. Falls ein Inhalt, den ein Klient bereitgestellt hat, nicht vollständig barrierefrei für Sie ist, können Sie die betreffende Person oder das Unternehmen direkt kontaktieren. Die nötigen Kontaktdaten (wie Telefon oder E-Mail) finden Sie in der Regel auf der jeweiligen Profilseite im Terminplaner.

Evaluationsmethode

Wir haben unsere Website eigenständig auf Barrierefreiheit geprüft. Dabei haben wir die Erkenntnisse aus einer speziellen Weiterbildung angewendet, um die Zugänglichkeit zu optimieren.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Auch wenn wir als Kleinunternehmen von bestimmten Regeln zur Barrierefreiheit ausgenommen sind, ist es uns ein großes Anliegen, unsere Website so zugänglich wie möglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, sie zu verbessern und auf dem neuesten Stand zu halten. Dabei achten wir zum Beispiel darauf, dass Texte gut lesbar sind, Bilder passende Beschreibungen haben und die Navigation einfach zu verstehen ist.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4007
Fax: 0511 120-99-4036
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.06.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de